Domestic Slavery oder Green Card?

Feministische Strategien zu bezahlter Hausarbeit | von Susanne Schultz

Für viele Migrantinnen ohne Aufenthaltsstatus ist die Arbeit in Privathaushalten die einzig mögliche Form der Gelderwerbs. Feministische und antirassistische Strategien dazu sind höchst widersprüchlich. So bedingen sich in der Forderung nach der Green Card für bezahlte Hausarbeit Arbeits- und Aufenthaltsrecht gegenseitig. Und die Ausweitung des Begriffs "Frauenhandel" läuft Gefahr, für staatliche Abschottungspolitik funktionalisiert zu werden.

"Putzen, was sonst!" Die Frage, welche Jobs sie haben, erscheint den meisten Migrantinnen ohne Aufenthaltsstatus absurd: Arbeiten in Privathaushalten wie Putzen oder Babysitten sind für sie die einzige Möglichkeit, Geld zu verdienen - egal wie qualifiziert sie sind. Dennoch ließ die staatliche Kontrolle von "Schwarzarbeit" diesen Arbeitsmarkt bisher außen vor, und auch die antirassistische Öffentlichkeit interessierte sich nicht besonders für diesen Joballtag von Frauen.
Das scheint sich jedoch zu ändern: So integrieren staatliche Vorschläge das Thema Haushaltsarbeit in Projekte zur Kontrolle des Menschenhandels. Und antirassistische Kreise bringen es in Debatten um die staatliche Migrationspolitik für "Hochqualifizierte" ein.

Mitte Juni stimmte das Europaparlament und im September die EU-Innenminister einem Rahmenbeschluss der EU-Kommission zur Reform der institutionellen Regulierung von Menschenhandel zu. Darin wird der Begriff des Menschenhandels von dem Bereich der Prostitution auf "sexuelle Ausbeutung und "Ausbeutung von Arbeitskraft" allgemein ausgeweitet. Das Strafmaß für Menschenhandel soll EU-weit vereinheitlicht bzw. verschärft werden. Parallel dazu haben die Fraktionen der SPD-GRÜNEN im Bundestag einen "Antrag zur Prävention und Bekämpfung von Frauenhandel" vorgelegt, der sich weitgehend mit dem Rahmenbeschluss deckt.

Verzerrte Verhältnisse

Die staatlichen Vorschläge folgen mit dieser enormen definitorischen Ausweitung der internationalen Lobbyorganisation "Global Alliance against Trafficking in Women", die sich dafür einsetzt, den Begriff des Frauenhandels auch auf Heiratsmigration und Arbeit in Privathaushalten anzuwenden. Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse sollen auch in diesen Bereichen weiblicher Migration sichtbar werden. Zudem will die Global Alliance sich damit von abolitionistischen Forderungen distanzieren, welche nicht nur Frauenhandel bekämpfen, sondern zugleich Sexarbeit kriminalisieren und abschaffen wollen. Es gibt auch pragmatische Gründe, warum Frauenprojekte ihre Forderungen mit dem Begriff des Frauenhandels verbanden: Das staatliche Interesse an Zeuginnen in Gerichtsprozessen gegen Menschenhandel war für sie der einzige Hebel, um die Behörden für die Belange von illegalisierten Migrantinnen zu interessieren und sie vor Abschiebung zu schützen. Allerdings sind selbst diese Bemühungen für die letztendlich wenigen Frauen, die zu Zeugenaussagen bereit sind, oft mühselig und nicht selten vergeblich: Direkte Abschiebungen etwa bei Razzien in Bordellen sind weiterhin Normalität und wenn überhaupt wird für Zeuginnen nur eine Duldung während der Zeit des Prozesses vergeben. Die staatlichen Konzepte spiegeln diese auf Zeuginnen bezogene Politik wieder: Der Rahmenbeschluss sieht eine "zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung für Zeuginnen vor, und SPD/GRÜNE plädieren immerhin für "einen besseren Aufenthaltsschutz als eine Duldung".

Politisch hat die antirassistische Frauenprojekteszene jedoch einen hohen Preis für das Festhalten am Begriff des Frauenhandels gezahlt: Aus dem Versuch, damit allgemein Machtverhältnisse im Bereich der Migration von Frauen anzusprechen, ergeben sich Verzerrungen und Widersprüche. Schon die statistischen Konstruktionen zeigen, wie unklar es ist, worum es eigentlich geht. Während die EU-Kommission 1996 die unbelegte, aber vielfach kolportierte Zahl von 500.000 in Westeuropa zur Prostitution gezwungener Frauen in die Welt setzte, sprechen die Zahlen, die sich aus Ermittlungsverfahren ergeben, eine andere Sprache. Das Bundeskriminalamt registrierte 1999 bundesweit eine Zahl von 801 Opfern von Menschenhandel. Das Strafrecht zu Menschenhandel ist also zurzeit nur für eine sehr kleine Minderheit von Migrantinnen ein Instrument, sich gegen Gewalt und Ausbeutung zur Wehr zu setzen.

Vom Kampfbegriff zum Kontrolldelikt

Wird das Ausmaß von Frauenhandel überschätzt? Ist alles eine Frage von Dunkelziffern? Oder würde eine weiter gefaßte Definition von Frauenhandel Migrantinnen mehr rechtliche Strategien eröffnen? Seit Jahren lavieren Frauenorganisationen herum und streiten darüber, wie der Begriff von staatlichen Migrationskontrollen oder sensationsheischender Berichterstattung abzugrenzen sei. Es gehört zu den Abgrenzungsritualen, klarzustellen, dass nicht alle Frauen im Migrationsprozess zu willenlosen Opfern erklärt werden sollen und sich viele - selbstverständlich unter den gegebenen ökonomischen und rechtlichen Bedingungen - durchaus freiwillig für Sexarbeit, Haushaltsarbeit oder Heiratsvermittlung entscheiden. Zudem setzen sich die im deutschen Koordinierungskreis gegen Frauenhandel vernetzten Projekte für mehr Rechte der Migrantinnen ein und distanzieren sich von der ausländerrechtlichen Kriminalisierung der Opfer. Wie aber übersetzen sich diese Abgrenzungen in einen politischen Begriff von Frauenhandel? Gegen die Strategie der Global Alliance sprechen sich auch einige Stimmen aus, die den Begriff auf extreme Menschenrechtsverletzungen oder - wie es eine Studie des Frankfurter Instituts für Frauenforschung vorschlägt - auf Fälle sexueller Gewalt einschränken wollen.

Wie auch immer die Definition der Frauenprojekte aussehen mag - das staatliche Interesse am Thema Frauenhandel ist offensichtlich: es geht um Einwanderungskontrolle, die internationale polizeiliche Kooperation sowie die strafrechtliche Verfolgung von Migrationsnetzen. So ist eines der Instrumentarien, auf das die Lobby gegen Frauenhandel zurückgreift, ein Zusatzprotokoll zur "UN-Konvention zur Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität". Und die Verfolgung solcher Delikte trifft vor allem diejenigen, die es zu schützen vorgibt. Nicht zufällig gilt Menschenhandel beim BKA als "Kontrolldelikt", d.h. die Anzeigen kommen dann zu Stande, wenn Frauen bei Polizeiaktionen aufgegriffen werden.

Feministische Strategien verfangen sich vor diesem Hintergrund immer mehr in juristischen Diskursen. Denn Menschenhandel ist ein komplexer strafrechtlicher Sammelbegriff, der verschiedene Tatbestände in einen Zusammenhang stellt: Die Anwerbung von Arbeitskräften, die Organisierung von Grenzübertritten und die Arbeitsverhältnisse im Zielland. Der neue Rahmenbeschluss lässt keinen Zweifel daran, dass auch die Beihilfe zu einzelnen dieser Aktivitäten strafverfolgt werden soll.

In der strafrechtlichen Logik ist der Bezug auf Migrationsnetzwerke für den Begriff des Menschenhandels die zentrale Klammer. Sonst könnten die Menschenrechtsverletzungen, mit denen Migrantinnen konfrontiert sind, auch strafrechtlich unter Begriffen wie Freiheitsentzug, Erpressung, Vergewaltigung oder arbeitsrechtlich als Lohnraub behandelt werden. Rein formal trennt die EU-Kommission zwar den Begriff Schleusung als "gegen den Staat gerichtetes Verbrechen" und Menschenhandel als "gegen Personen gerichtete Form der Kriminalität". Auch sollen die Paragrafen gegen den Menschenhandel ohne Grenzübertritt gelten. Dass die Gleichsetzung von Schleusung und Frauenhandel dennoch implizit bestehen bleibt, zeigt der Antrag von SPD-GRÜNEN: Dort gelten registrierte Fälle von Menschenhandel als "Spitze des Eisbergs" - gefolgt von dem Satz: "Nach Schätzungen von EU-Experten bringen Schlepper jährlich 120.000 Frauen nach Westeuropa.

Die Politik der Einzelfälle

Warum also verabschiedet sich die Frauenprojekteszene nicht einfach ganz vom Begriff des Frauenhandels und distanziert sich damit klar von diesen migrationspolitischen Strategien? Dagegen spricht vor allem, dass antirassistische Frauen-NGOs zum Thema Frauenhandel am ehesten staatliche Anerkennung und Finanzierung erhalten. Viele NGOs haben sich einmal wegen der politischen Konjunktur des Themas auf extreme Fälle von Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Sexarbeit spezialisiert - heute scheint es dabei aber auch um die Selbsterhaltung der etablierten Projekte zu gehen. Auch wollen viele NGOs Kooperationen mit der Polizei nicht in Frage stellen, die z.B. in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen bereits vertraglich geregelt sind. Diese ermöglichen es, über die Polizei in Kontakt mit Betroffenen zu kommen und für einzelne das beste herauszuschlagen.

Die Entscheidung über die Ausweitung der Definition von Frauenhandel ist der Frauen-Projekteszene allerdings längst entglitten. Inzwischen geistert eine neue Zahl durch die Institutionen: Das Komitee für Chancengleichheit von Frauen und Männern des Europaparlaments erklärte jüngst, dass es in Europa vier Millionen (!) "gekaufter Haussklavinnen" gebe. Der Rahmenbeschluß geht zwar nicht so weit wie dieses Papier, das nahelegt, bei jeder illegale Beschäftigung in Haushalten handele es sich um Menschenhandel. Die Voraussetzungen für den Straftatbestand sind jedoch sehr dehnbar zu interpretieren. Sie reichen von "Anwendung von Gewalt" über "Täuschung und Betrug" bis zu "Missbrauch von Macht, Einfluss und Druckmitteln". Theoretisch treffen solche Verhältnisse auf sehr viele Jobs von Leuten ohne Papiere zu. Eine solche Konstruktion kann herhalten, Razzien als Mission zur Rettung der angeblichen Haussklavinnen humanitär zu rechtfertigen. Tatsächlich gab es in Frankfurt in diesem Jahr groß angelegte Durchsuchungen von 280 Haushalten gegen Krankenpflegerinnen und Haushaltshilfen ohne Papiere. 200 Frauen wurden nach Angaben der Frankfurter Beratungsstelle agisra aufgegriffen und die meisten abgeschoben.

Das europäische Netzwerk RESPECT, das sich seit 1998 für die Belange von Migrantinnen in der bezahlten Hausarbeit einsetzt, ist empört darüber, dass es in letzter Zeit immer wieder für solche Diskurse herhalten sollte. Auf einem Treffen im Februar in Amsterdam beschlossen die Vertreterinnen von MigrantInnenorganisationen und Frauen-NGOs, sich eindeutig von der politischen Konstruktion der "domestic slavery" und Kampagnen gegen Frauenhandel zu distanzieren.

Logik der Nützlichkeit

RESPECT setzt stattdessen darauf, dass sich Selbsthilfe- und Unterstützungsgruppen über alltägliche Formen des Widerstandes austauschen und Forderungen für bessere Arbeits- und Aufenthaltsrechte aufstellen. Eine Charta über die Rechte der Çmigrant domestic workersÇ liegt bereits vor: Zentral sind darin Aufenthaltsrechte unabhängig von der ArbeitgeberIn, soziale Rechte, sowie Arbeitsrechte und ein einklagbarer Arbeitsvertrag.

Die Forderungen nach Aufenthalts- und Arbeitsrechten für Hausarbeiterinnen werden auch in der aktuellen antirassistischen Debatte um Einwanderungspolitik aufgegriffen. So kursierte auf dem Frankfurter Grenzcamp im August ein Kampagnenvorschlag mit dem Titel "Jeder Mensch ist ein Experte", der sich für die Forderung von agisra nach einer Green Card für Hausangestellte stark macht. Agisra argumentiert, dass diese Forderung den Bedürfnissen vieler betroffener Frauen entspreche und realpolitisch mit der aktuellen Debatte um Arbeitsmigration spiele.

Gegenüber der Viktimisierung, die der Begriff "Frauenhandel" beinhaltet, artikuliert die Forderung nach einer Green Card die Ansprüche von Hausarbeiterinnen viel klarer. Fraglich ist allerdings, warum agisra Aufenthalts- und Arbeitsrechte in Form einer Green Card aneinander koppelt und damit eine ökonomische Logik bestätigt, die Legalisierungen vom Interesse individueller UnternehmerInnen bzw. Haushalte abhängig machen. Mit der enormen Nachfrage nach Haushaltshilfen zu argumentieren, war sicher noch vor kurzer Zeit ein politischer Querschläger gegen Diskurse über eine Bedrohung durch "Wirtschaftsflüchtlinge". Zum aktuellen Zeitpunkt hindert die Forderung nach einer Green Card eher daran, gegen die Logik der Nützlichkeit zumindest rein menschenrechtliche oder besser noch antikapitalistische Argumente zu formulieren. Gerade diese Fragen stehen aber zurzeit im Zentrum antirasstischer Diskussionen. Agisra räumt ein, einer utilitaristischen Logik zu folgen, dass es aber arrogant sei, mögliche praktische Fortschritte nicht ernst zu nehmen. Allerdings: Als realpolitische Forderung ist eine Green Card für Hausangestellte wenig pragmatisch: Denn der dafür erforderliche Arbeitsvertrag ist ein äußerst knappes Gut: Nur ca. 38.000 Personen haben eine vertraglich geregelte, sozialversicherte Beschäftigung in deutschen Privathaushalten. Dagegen ermittelte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, dass 4,3 Millionen Haushalte in Deutschland Haushaltshilfen anstellen.

Das RESPECT-Netzwerk diskutiert deshalb in eine andere Richtung - nämlich Legalisierungen möglichst unabhängig vom Arbeitsverhältnis zu fordern. Schließlich gibt es genug schlechte Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, wenn Aufenthaltsrechte an die Arbeit in einem Haushalt gekoppelt sind: In Großbritannien war der Aufenthaltsstatus einer Hausangestellten lange Zeit an ihre erste ArbeitgeberIn gebunden - ein Gesetz, das zu extremen Abhängigkeitsverhältnissen führte. Auch der Austausch über Stichtagsregelungen etwa in Italien oder Griechenland ergab, dass es für Hausangestellte extrem schwierig ist, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu belegen und damit den bisherigen Aufenthalt nachzuweisen. Vertreterinnen von RESPECT befürchten, dass sich in Europa Legalisierungssysteme entwickeln könnten, bei denen Arbeitsverhältnisses regelmäßig überprüft würden. Ein solcher Selektionsmechanismus ließe nur diejenigen bestehen, die sich jahrelang auf dem formalen Arbeitsmarkt behaupten können.

Auch bei den Arbeitsrechten ist es eine Strategie von RESPECT-Gruppen, diese unabhängig vom Aufenthaltsstatus geltend zu machen. International ist der Bezugspunkt die UN-Konvention für die Rechte aller WanderarbeiterInnen und ihrer Familienangehörigen. Dieses noch nicht ratifizierte Dokument sieht arbeitsrechtliche Mindestandards unabhängig vom legalen Status vor. Die deutsche RESPECT-Initiative schlägt darüber hinaus Strategien vor, wie Migrantinnen ohne Papiere schon heute etwa nicht gezahlten Lohn einklagen können, ohne von der Ausländerbehörde gefährdet zu werden.

Ambivalenzen der Politik

Für Gruppen in Deutschland gibt es einige Schwierigkeiten, sich an der europaweiten Politik von RESPECT zu beteiligen. Während in anderen europäischen Ländern viele Migrantinnen als Hausangestellte ausschließlich bei einer Familie arbeiten und oft als "live-ins" bei dieser wohnen, überwiegen in Deutschland stundenweise Jobs in verschiedenen Haushalten. Dies macht die Hausarbeiterinnen zwar unabhängiger von einzelnen ArbeitgeberInnen; es bedeutet aber zugleich einen hohen Organisationsaufwand, immer genug Jobs zu haben. Bei schlechter Behandlung oder ausbleibendem Lohn wechseln diese Patchwork-Hausarbeiterinnen eher die ArbeitgeberIn, als sich aktiv zu wehren. Die Chancen, überhaupt jemals eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, sind in Deutschland schlechter als in andern europäischen Staaten. Und in keinem anderen der in RESPECT vertretenen Länder ist die Bedrohung durch Denunziation und Abschiebung so massiv im Alltag präsent.

All dies mag dazu beitragen, dass die Organisierungsprozesse in Deutschland noch in den Kinderschuhen stecken. Im Februar 2000 trafen sich erstmals Hausarbeiterinnen, NGOs und Migrantinnengruppen und gründeten RESPECT in Deutschland. Bisher haben die Gruppen noch keine konkreten Forderungen aufgestellt, die über die nach Arbeits- und Aufenthaltsrechten hinaus gehen. Vielerlei politische Ambivalenzen, die das Thema bezahlte Hausarbeit mit sich bringt, müssen bedacht werden: Erstens haben viele Migrantinnen andere berufliche Ambitionen und wollen weder als Hausarbeiterinnen identifiziert werden, noch sich als solche organisieren. Eine Politik zu bezahlter Hausarbeit muss also die Assoziation Migrantin = Putzfrau abweisen. Es gilt, eine Kritik an der rassistisch-sexistischen Segregation des Arbeitsmarktes zu formulieren und zum Beispiel etwas gegen die restriktive Praxis bei der An- bzw. Nichtanerkennung von Berufs- und Universitätsabschlüsse zu unternehmen.

Zweitens können Forderungen, die diesen Sektor arbeitsrechtlich und sozialpolitisch regulieren wollen, leicht zulasten der Arbeiterinnen ohne Papiere gehen. Dass Privathaushalte auch für die deutschen Putzarbeiterinnen entgarantierte Arbeitsplätze sind und dies als selbstverständlich gilt, bedeutet für Frauen ohne Papiere die Chance, dort relativ sicher vor den Ausländerbehörden arbeiten zu können. Pilotprojekte, die heute versuchen, etwa über Dienstleistungsagenturen sozialversicherte Beschäftigungen zu schaffen, gehen an dieser Realität des Arbeitsmarktes vorbei.
Drittens ist es fraglich, ob bezahlte Hausarbeit als Niedriglohnsektor etabliert werden sollte, statt an einer feministischen Diskussion um die gesellschaftliche Verteilung von Hausarbeit und Kinderbetreuung festzuhalten. Organisieren sich Hausarbeiterinnen, scheint dies im Sinne einer gewerkschaftlichen Logik darauf hinauszulaufen, diese Arbeit als Beruf ernstzunehmen und den Sektor zu etablieren.

Hausarbeit als Facharbeit

Gleichzeitig löst der Blick auf Hausarbeit als Beruf aber auch Irritationen aus, die nur über eine feministische Ökonomiekritik verständlich werden: Bezahlte Hausarbeit ist notwendigerweise Niedriglohnarbeit und nur bei starken Lohndifferenzen innerhalb einer hierarchischen Klassengesellschaft allgemein zu etablieren. Die Logik bleibt, dass eine Hausangestellte für ihr zuhause nicht selbst eine Hausangestellte finanzieren kann.
Hausarbeit als qualifizierte Arbeit darzustellen, greift zum anderen die als quasi natürlich vorausgesetzte Sozialisation von Mädchen zur Hausarbeiterin an. Auch diese Irritation verweist darauf, dass bezahlte Hausarbeit nicht mit anderen Lohnarbeiten gleichzusetzen ist, sondern nur in ihrem Verhältnis zur unbezahlten Arbeit verständlich wird: Sie ist gesellschaftlich abgewertet, unsichtbar und isoliert; sowohl bei der Arbeitszeit wie bei dem Inhalt der Arbeit wird oft extreme Flexibilität erwartet. Emotionale Bindungen an betreute Kinder oder ArbeitgeberInnen, die Freundschaft beanspruchen, machen es Hausarbeiterinnen oft schwer, sich formal abzugrenzen.

Allerdings hat auch die feministische Parole von Hausarbeit als qualifizierte und gesellschaftlich notwendige Tätigkeit ihre Grenzen. Bridget Anderson, eine Gründerin des RESPECT-Netzwerkes, gibt zu bedenken, dass die Funktion der Arbeit von Hausangestellten auch in der Bestätigung sozialer Hierarchien bestehe. So seien hohe Sauberkeitsstandards in kompliziert zu putzenden Wohnungen keine objektiv notwendige Arbeit, sondern eher ein Vehikel, um den Lebensstil der einen und die Abwertung der anderen permanent als soziales Verhältnis zu reproduzieren.
Hausarbeit istf in diesem Sinne keine rein quantitative Arbeitszeit, sondern muss danach hinterfragt werden, welche Lebensstile mit ihr produziert und welche Hierarchien über sie aufrechterhalten werden.

Während bei agisra die feministische Kritik bei der spezifischen Forderung nach einer Green Card für Hausangestellte ein wichtiges Anliegen ist, tendiert eine Unterordnung unter den geschlechtsneutral formulierten Titel "Jeder Mensch ist ein Experte" dazu, die Spezifik dieses Arbeitsmarktes zu ignorieren und Hausarbeit einfach nur als ein beliebiges Beispiel für Billiglohnjobs aufzuzählen. Bereinigt von feministischen Irritationen läuft die "Hausarbeiterin als Experte" zudem Gefahr, einen neoliberalen Diskurs zu bestärken, der noch in der marginalisiertesten sozialen Position humane Ressourcen ausfindig zu machen versteht.

Hausarbeit muss als Frauenarbeit in Frage gestellt werden, was manchmal auch in feministischen Ansätzen untergeht. Zum Beispiel kritisiert der in Debatten um das Thema viel verwendete Begriff der "neuen internationalen Arbeitsteilung zwischen Frauen" Klassendifferenzen und rassistische Hierarchien zwischen Frauen, schreibt jedoch implizit Hausarbeit als Zuständigkeitsbereich von Frauen fest. In der politischen Konsequenz kann es bei einem solchen Blick leicht dazu kommen, Hausarbeit nur als Verhältnis zwischen Hausherrin und Hausarbeiterin unter moralischen Gesichtspunkten zu verhandeln und zu individualisieren.

Infos zu RESPECT unter www.respect-netz.de und zum europäische Nezuwerk unter www.solidar.org - stichwort: migrant workers

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